Das „Must-have“ gegen pflege-bedingte Armut

Eigenanteile für die Unterbringung im Pflegeheim steigen und steigen. Und die Kosten bedrohen nicht nur die finanzielle Existenz älterer Menschen. Sondern aufgrund des so genannten „Elternunterhalts“ haften ebenso leibliche Kinder mit. Sicherheit gegen das „Armutsrisiko Pflege“ bietet einzig ein privater Versicherungsschutz.

Eigenanteile fürs Pflegeheim steigen und steigen

Menschen in Deutschland werden immer älter. Schon jetzt haben rund 2,5 Millionen Menschen ein Alter von 85 Jahren oder älter erreicht. Diese Bevölkerungsgruppe wird laut Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) auf bis zu 6,5 Millionen Menschen in 2055 ansteigen. Da mit höherem Alter aber das Risiko steigt, auf Pflege angewiesen zu sein, steigt zugleich das Armutsrisiko.

Denn die staatliche Pflegeversicherung deckt Pflegekosten keineswegs ab. Im Gegenteil: Eigenleistungen für die Unterbringung in einem Heim steigen und steigen. Mit Stichtag zum 01.07.2021 zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 873 Euro an so genannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 791 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 461 Euro anteilige Investitionskosten – macht deutschlandweit im Schnitt 2.125 Euro an monatlichen Eigenleistungen, die gezahlt werden müssen. Und sogar leibliche Kinder haften anteilig für die Summe – müssen sie doch Elternunterhalt zahlen, sobald sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Sozialpolitische Akteure wie der Sozialverband VdK weisen seit Jahren darauf hin: immer mehr ältere Menschen verarmen bei Pflegebedürftigkeit und sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Wer sich gegen das Risiko pflegebedingter Armut absichern will, dem bleibt nur der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Drei Produktklassen stehen hierfür zur Verfügung: Die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegerentenversicherung.

Pflegekostenversicherung: Der Zuschuss zu den Pflegekosten

Wie der Name schon sagt, leistet die Pflegekostenversicherung anteilig für tatsächlich anfallende Pflegekosten. Entweder werden stattliche Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. Oder es werden Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze getragen. Jedoch leisten viele Tarife nur für professionelle Pflegedienste. Sie sind daher nicht für Menschen zu empfehlen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden wollen.

Pflegetagegeldversicherung: Das Erfolgsprodukt

Die durch private Krankenversicherer angebotene Pflegetagegeldversicherung ist die derzeit verbreitetste private Pflegeversicherung: rund 26,44 Millionen Policen sind laut Statistik des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) im Umlauf. Ab einem bestimmten Pflegegrad – meist ab Pflegegrad zwei – wird ein fest vereinbartes Tagesgeld bezahlt, das mit zunehmendem Pflegegrad ansteigt. Als Einstiegsprodukt sind Pflegetagegeldversicherungen recht günstig, was ihren Erfolg erklärt.

Allerdings können Beiträge für die Policen – wie bei der privaten Krankenversicherung – über die Laufzeit angepasst (und damit auch erhöht) werden. Die Produkte haben eine sehr unterschiedliche Qualität. So ermöglichen zum Beispiel nicht alle Policen, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Pflegegrades beitragsfrei gestellt wird. Allerdings zeigen Produkttests auch immer wieder, dass es viele gute Produkte der Pflegetagegeldversicherung auf dem Markt gibt.

Pflegerente: Die Sicherheit mit Hinterbliebenenschutz

Die Pflegerentenversicherung wird durch Lebensversicherer angeboten: Bei Eintritt eines bestimmten Pflegegrades wird eine lebenslange Rente garantiert. Zwar sind Prämien für dieses Produkt recht teuer. Jedoch haben Pflegerentenversicherungen auch Vorteile.

Ein Vorteil: Prämien werden über die gesamte Laufzeit berechnet, so dass – anders als bei der Pflegetagegeldversicherung – keine Prämienerhöhung droht. Ein weiterer Vorteil: Die Pflegerente enthält auch einen Sparanteil. Anders als die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht demnach die Pflegerente auch eine Leistung im Todesfall, die an Hinterbliebene ausgezahlt wird: Sie dient auch als Hinterbliebenenschutz. Zudem werden Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

Guter Rat empfiehlt sich

Als Fazit gilt: Angebotene Produkte zur Absicherung des Pflegerisikos sind sehr verschieden, zumal auch innerhalb einer Produktkategorie Bedingungen sehr variieren können. Ob ein Produkt für einen Versicherungsnehmer passt, hängt sehr von individuellen Bedürfnissen ab.

Weil aber in Zeiten einer alternden Gesellschaft privater Pflegeversicherungsschutz ein „Muss“ für jeden ist, lohnt guter Rat von einer Expertin oder einem Experten.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Wochenkurier   Drei-Tage-Kurier   Pflege   Pflegetagegeld   Pflegerente   Vorsorge   Eigenanteil   Pflegekosten  
Seite als PDF ausgebenSeite bei Twitter verlinkenSeite bei Google+ verlinkenSeite bei Facebook verlinkenSeite per E-Mail empfehlen